In Deutschland wird die Hundehaltung durch die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer geregelt. Daher ist eine Hundehaftpflicht nicht überall Pflicht.
In diesem Artikel findest Du einen Überblick über die besonderen Vorgaben in Thüringen, inklusive der Hunderassen, für die eine Versicherung unbedingt erforderlich ist.
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Das "Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" trat 2011 in Kraft. Dieses Gesetz behandelt allgemein gefährliche Tiere sowie gefährliche Hunde.
Laut diesem Gesetz ist es für jeden Hundehalter in Thüringen verpflichtend, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Seit 2018 sind in Thüringen Listenhunde abgeschafft, die zuvor aufgrund ihrer Rasse automatisch als gefährlich galten. Zwischen 2011 und 2018 wurden Rassen wie der American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier unter diesen Begriff gefasst.
Die Hundeverordnung schreibt darüber hinaus vor, dass Sach- und Vermögensschäden jeweils durch mindestens 250.000 € abgedeckt sein müssen. Bei Personenschäden muss die Versicherungssumme mindestens 500.000 € betragen.
Nachfolgend siehst Du, in welchen Bundesländern überall eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist.
Seit der Aufhebung der Listenhund-Definition durch den Thüringer Landtag im Januar 2018 wird die Gefährlichkeit eines Hundes ausschließlich nach seinem Verhalten beurteilt.
Ein Hund wird als gefährlich eingestuft, wenn er:
Möchte man in Thüringen einen als gefährlich klassifizierten Hund halten, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die beim Führen des Hundes in der Öffentlichkeit vorzuweisen ist.
Zusätzlich zur bestehenden Hundehalterhaftpflichtversicherung müssen Halter folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für gefährliche Hunde besteht in öffentlichen Bereichen Leinen- und Maulkorbzwang. Dieser gilt nicht in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten, sofern diese eingezäunt sind und keine Gefahr für Dritte besteht.
Der Halter eines gefährlichen Hundes muss zudem in seiner Wohnung oder seinem Haus Vorkehrungen treffen, damit der Hund nur unter Aufsicht mit Minderjährigen in Kontakt kommt. Des Weiteren ist es nicht gestattet, mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig zu führen.
Gemäß dem Hundegesetz in Thüringen dürfen Hunde in öffentlichen Bereichen nur von Personen ausgeführt werden, die körperlich dazu in der Lage sind und die notwendige Zuverlässigkeit aufweisen.
Zusätzlich enthält die Hundeverordnung eine Regelung, die alle Hundebesitzer unabhängig von der Rasse ihres Hundes betrifft: Jeder Hundehalter muss seinen Hund durch einen Tierarzt mit einem fälschungssicheren, elektronisch lesbaren Mikrochip kennzeichnen lassen.
Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter selbst. Zudem ist die Kennzeichnung bei der zuständigen Behörde zu melden.
Die Preise für eine Hundehaftpflichtversicherung können unterschiedlich sein, je nachdem, um welche Art von Hund es geht und wo Du wohnst. Für kleinere Hunde oder solche, die nicht als gefährlich gelten, liegen die Kosten meist bei etwa 50 Euro im Jahr.
Doch nicht nur die Hunderasse und der Wohnort haben Einfluss auf den Preis. Weitere wichtige Faktoren sind die Versicherungsgesellschaft, eventuelle Vorgeschichten und die Höhe der Deckungssumme.
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Obwohl in Thüringen alle Hunde versichert sein müssen, wehren sich einige Hundebesitzer vehement. Dabei hat eine Hundehaftpflicht nur Vorteile.
Solltest Du Dich weigern, Deinen Hund anzumelden oder zu versichern, wirst Du mit einem Bußgeld belegt. Dies kann je nach Einzelfall bis zu 10.000 € betragen.
In Thüringen ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundehalter verpflichtend. Die Kosten dafür liegen in der Regel unter 100 € pro Jahr und bieten im Schadensfall finanziellen Schutz.
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