In Deutschland obliegt die Regelung der Hundehaltung den einzelnen Bundesländern, weshalb nicht überall eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben ist.
In diesem Artikel erhältst Du einen Überblick über die spezifischen Anforderungen in Schleswig-Holstein, einschließlich der Rassen, die unbedingt versichert sein müssen
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Seit dem 1. Januar 2016 ist das aktualisierte Hundegesetz (HundeG) in Schleswig-Holstein in Kraft. Daraus ergibt sich die Verpflichtung für jeden Hundebesitzer, eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden zu besitzen.
Hinweis: Über die genauen Bedingungen, unter denen eine Befreiung von der Versicherungspflicht gewährt werden kann, informiert die zuständige lokale Behörde.
Zu beachten ist außerdem, dass für die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden keine Ausnahmen aufgrund von Härtefällen gemacht werden. Besitzer solcher Hunde sind verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Nachfolgend siehst Du, wie die Haftpflicht-Vorschrift in anderen Bundesländern geregelt ist.
In Schleswig-Holstein existiert keine spezifische Rasseliste für Listenhunde. Ob ein Hund als gefährlich klassifiziert wird, basiert auf seinem Verhalten, nicht seiner Rasse.
Nach dem Hundegesetz Schleswig-Holsteins (§ 7 HundeG) können Behörden einen Hund als gefährlich einstufen, wenn er:
Hundehalter, die einen als gefährlich eingestuften Hund behalten möchten, müssen eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde (Gemeinde oder Amt) beantragen. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Halter:
Darüber hinaus bestehen beim Halten und Führen eines als gefährlich eingestuften Hundes zusätzliche Pflichten, wie etwa Maulkorb- und Leinenpflicht.
Es gibt allerdings verschiedene Ausnahmeregelungen im Gesetz. Beispielsweise kann der Hundehalter nach zwei Jahren eine Aufhebung der Gefährlichkeitseinstufung beantragen, wenn der Hund einen Wesenstest erfolgreich absolviert.
Durch das neue Hundegesetz ergeben sich verschiedene Änderungen für Hundehalter, die wir für Dich zusammengefasst haben:
Das neue Hundegesetz hebt zudem bestimmte bisherige Pflichten auf und definiert neue Rechte. Es gibt auch Übergangsbestimmungen (§ 21 HundeG), die für Hundehalter von Bedeutung sind:
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Auch wenn in Schleswig-Holstein alle Hunde versichert sein müssen, wehren sich einige Hundebesitzer vehement. Dabei hat eine Hundehaftpflicht nur Vorteile.
Solltest Du Dich weigern, eine der Haftpflicht-Vorschriften in Deinem Bundesland nachzukommen, wirst Du mit einem Bußgeld belegt. Dies kann je nach Einzelfall bis zu 10.000 Euro sein.
Eine Hundehaftpflicht ist in Schleswig-Holstein in jedem Fall Pflicht. Sie kostet weniger als 100 Euro im Jahr und sichert Hundehalter im Ernstfall ab.
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