Wir Deutschen neigen dazu, im Zweifelsfall lieber auf Nummer sicher zu gehen. Bei der Haftpflichtversicherung für Hunde ist diese Vorsicht durchaus angebracht. Aber was sagt eigentlich die Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt dazu?
In diesem Artikel findest Du heraus, ob eine Haftpflichtversicherung für Hunde in Deinem Wohnort vorgeschrieben ist. Wir informieren Dich zudem über die zu erwartenden Kosten und wie die Hundeverordnung mit Hunden umgeht, die als potenziell gefährlich eingestuft werden.
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In Deutschland ist die Hundeverordnung Ländersache. Das bedeutet, dass man nicht in jedem Bundesland verpflichtete ist, eine Haftpflicht für seinen Vierbeiner abzuschließen.
Seit 2009 existiert in Sachsen-Anhalt das Gesetz zur Vorsorge gegen von Hunden ausgehende Gefahren (GefHuG ST), welches zuletzt im März 2016 aktualisiert wurde. Laut diesem Gesetz sind alle Hundebesitzer verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihr Haustier abzuschließen.
Die Regelungen zur Hundehaftpflicht sind genau festgelegt: Die Versicherung muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Welpen bestehen.
Außerdem muss die Mindestversicherungssumme für Sach- und Personenschäden eine Million Euro betragen, während die Deckungssumme für Vermögensschäden mindestens 50.000 Euro erreichen sollte.
Dieses Gesetz definiert zahlreiche Rechte und Pflichten für Hundehalter. Es ist wichtig, dass jeder Hundebesitzer seine Pflichten genau kennt, denn bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Anforderungen drohen Bußgelder und der mögliche Verlust des Versicherungsschutzes.
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Nachfolgend siehst Du, in welchen Bundesländern überall eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist.
Paragraph 3 des Hundegesetzes bezieht sich auf das Hundeverbringungs- und -einfuhr-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Bundesgesetz listet folgende Hunderassen auf, bei denen grundsätzlich von einer Gefährlichkeit ausgegangen wird (dies betrifft auch Kreuzungen dieser Rassen untereinander und mit anderen Rassen):
Seit der letzten Gesetzesänderung ist in Sachsen-Anhalt die Zucht oder der Verkauf dieser Rassen verboten, allerdings ist deren Haltung weiterhin erlaubt. Wer einen Hund halten möchte, der als gefährlich gilt, muss verschiedene Auflagen erfüllen, um eine Genehmigung zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:
Eine wichtige Änderung des Gesetzes von 2016 ist, dass Hunde, die beißen, nicht mehr automatisch als gefährlich klassifiziert werden müssen.
Lokale Behörden können nun die Umstände des Bisses berücksichtigen. Wurde gebissen, um sich oder seinen Halter zu verteidigen, kann von der Einstufung als gefährlicher Hund abgesehen werden.
Da das Gesetz viele Pflichten, aber auch Rechte für Hundehalter festlegt, ist es ratsam, sich mit dem Hundegesetz eingehend zu befassen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, sich in Ausnahmefällen von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit zu werden.
Zusätzlich zur allgemeinen Versicherungspflicht existieren in Sachsen-Anhalt weitere wesentliche Pflichten für Hundehalter. Grundsätzlich müssen Hunde so geführt und gehalten werden, dass sie keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Ferner ist es erforderlich, dass Hunde spätestens sechs Monate nach ihrer Geburt durch einen Tierarzt mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Bei Aufforderung muss der zuständigen Behörde die Möglichkeit gegeben werden, die einzigartige Kennnummer auszulesen.
Darüber hinaus erfolgt eine zentrale Registrierung aller Hunde - egal ob groß oder klein.
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Die Preise für eine Hundehaftpflichtversicherung können unterschiedlich ausfallen, abhängig von der Hunderasse und dem Wohnort des Halters. Generell liegen die Kosten für kleinere oder als nicht gefährlich klassifizierte Hunde bei ungefähr 50 € pro Jahr.
Doch neben der Rasse und dem Wohnort des Hundes gibt es weitere Einflussfaktoren auf den Preis, wie die Wahl der Versicherungsgesellschaft, eventuelle Vorfälle in der Vergangenheit sowie die gewünschte Deckungssumme.
In Sachsen-Anhalt haben Hundebesitzer keine Wahl. Doch auch wenn eine Hundehaftpflicht nicht vorgeschrieben wäre, spricht nichts wirklich dagegen.
Schließlich zahlst Du in der Regel weniger als 100 € pro Jahr und bist für alle Eventualitäten gerüstet. Es spielt keine Rolle, ob Dein Hund bei Dir zu Hause, bei Freunden, auf dem Hundeplatz oder im Urlaub Schäden verursacht – die Versicherung übernimmt die Kosten.
Du siehst also, dass es kaum einen guten Grund gegen eine Hundehaftpflicht gibt. Klar kannst Du Dir die 50 bis 100 Euro im Jahr auch sparen und dafür mehr Coffe-to-gos kaufen.
Aber lohnt sich diese Ersparnis wirklich, wenn Dein Hund etwas zerstört, ein Auto beschädigt oder, schlimmer noch, eine Person verletzt hat? Hunde bleiben Tiere – und nicht jede Situation lässt sich vorhersagen.
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Die Sicherheit unserer Hunde hat für uns höchste Priorität. Allerdings müssen wir auch daran denken, dass es unsere Verantwortung ist, uns selbst und andere Menschen zu schützen. Sollte unser Hund, ob absichtlich oder unabsichtlich, einen Schaden verursachen, stehen wir in der Verantwortung.
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