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Haftpflicht

Hundeverordnung & Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz 2024

Von
Christina Weidemann
|
Aktualisiert am
20
.
03
.
2024
|
Lesezeit:
3
Minuten

In Deutschland ist die Hundeverordnung Ländersache. Daher ist eine Hundehaftpflicht nicht in jedem Bundesland Pflicht.

In diesem Artikel erfährst Du, wie die Rechtslage für Rheinland-Pfalz ist und welche Hunderassen in jedem Fall versichert werden müssen.

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Inhaltsverzeichnis

Gilt in Rheinland-Pfalz eine Versicherungspflicht für Hunde?

Das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) umfasst eine Vielzahl von Rechten und Pflichten hinsichtlich der Haltung potenziell gefährlicher Hunde. Jede Person, die einen entsprechenden Hund hält, muss eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Was sind Listenhunde?

Listenhunde werden umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet. Es ist umstritten, inwiefern man vereinzelte Rassen als „potenziell gefährlich“ einstufen kann.

Die Debatte wird sowohl unter Hundebesitzern und nicht-Hundebesitzern gleichermaßen lautstark diskutiert. Auch auf politischer Ebene gibt es dazu keine Einigung. Aus diesem Grund existiert bis heute keine bundeseinheitliche Liste dazu.

Die Hundeverordnung von Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass Sach- und Vermögensschäden jeweils durch mindestens 250.000 € abgedeckt sein müssen. Bei Personenschäden soll die Versicherungssumme mindestens 500.000 € betragen.

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Wie die Situationen in anderen Bundesländern aussieht, kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen.

Pflicht für alle Rassen Pflicht für einzelne Rassen Keine Versicherungspflicht
Berlin Baden-Württemberg Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg Bayern
Niedersachsen Brandenburg
Sachsen-Anhalt Bremen
Schleswig-Holstein Hessen
Thüringen Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen

Welche Hunderassen brauchen in Rheinland-Pfalz eine Haftpflicht?

Die Landesregierung unterscheidet bei den versicherungspflichtigen Hunden nach zwei Kategorien.

Potenziell gefährliche Hunde

In § 1 Absatz (1) des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) von Rheinland-Pfalz wird definiert, unter welchen Bedingungen ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Ein Hund gilt als gefährlich, wenn er:

Kampfhunde bzw. Listenhunde

Im zweiten Absatz werden Hunderassen genannt, die generell als gefährlich betrachtet werden. Auch Mischlinge dieser Rassen fallen darunter.

Zu diesen Rassen zählen:

In Rheinland-Pfalz ist der Handel, die Zucht und die Vermehrung von als gefährlich klassifizierten Hunden untersagt.

Wer einen solchen Hund halten möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird, beispielsweise bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse an der Haltung des Hundes. Zusätzlich muss der Halter den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung und seine Sachkunde durch einen Hundeführerschein belegen.

Ein gefährlicher Hund darf nur von Personen gehalten werden, die volljährig sind und als zuverlässig im Sinne des Gesetzes gelten. Menschen, die aus körperlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen gefährlichen Hund sicher zu führen, erhalten grundsätzlich keine Halteerlaubnis.

Ferner legt das Gesetz fest, unter welchen Bedingungen und an welchen Orten solche Hunde geführt werden müssen, einschließlich der Bestimmungen zu Leinen- und Maulkorbpflicht.

Was Hundebesitzer zur Hundeverordnung in Rheinland-Pfalz noch wissen sollten

Wie bereits zuvor beschrieben, befasst sich die Hundeverordnung von Rheinland-Pfalz vornehmlich mit Regelungen rundum die Haltung und Führung von als gefährlich eingestuften Hunden. Einzig die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer ist für alle Hundehalter verpflichtend.

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Das sind die Vor- und Nachteile einer Haftpflichtversicherung für Hunde

Auch wenn Dein Hund nicht versicherungspflichtig ist, lohnt sich eine Haftpflicht in den meisten Fällen. Schließlich zahlst Du jährlich unter 100 € und bist auf alles vorbereitet.

Vorteile Nachteile
Extrem gutes Preis-Leistungs-Verhältnis Keine Abdeckung von Verletzungen des eigenen Hundes (Krankenversicherung!)
Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versicherungsumfang ist Anbieter abhängig
Oft inkl. Auslandsschutz
Übernimmt meistens auch Schadenersatz und Schmerzensgeld
Sicherheit und Schutz bei Unfällen
Gilt in der Regel auch für Hundebetreuung

Was passiert, wenn man keine Hundehaftpflicht abschließt?

Solltest Du Dich weigern, den Vorgaben der Hundeverordnung in Deinem Bundesland nachzukommen, wirst Du mit einem Bußgeld belegt. Dies kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Hundepfoten hinterlassen eine Spur

Fazit

Wir raten allen Hundebesitzern in Baden-Württemberg eindringlich, sich ausführlich über die Hundehalterpflichten zu informieren. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung auch für Hunderassen, die nicht als potenziell gefährlich gelten, empfehlenswert. Denn sobald Schaden entsteht, sei es an Sachen oder Personen, können die Kosten ungeahnte Folgen haben.

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