Manchmal geht es schneller als gedacht: kurz abgelenkt gewesen und der Hund hat sich losgerissen. Wenn er auf die Straße rennt und es zu einem Unfall kommt, kann es richtig teuer werden.
Wer seinen Hund entsprechend versichert hat, braucht sich keine sich keine Sorgen zu machen. Je nach Bundesland ist eine Hundehaftpflicht ohnehin Pflicht. Ob das in Nordrhein-Westfalen der Fall ist und mit welchen Kosten Du rechnen musst, erfährst Du in diesem Beitrag.
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In Deutschland ist die Hundeverordnung Ländersache. Das bedeutet, dass man nicht in jedem Bundesland verpflichtete ist, eine Haftpflicht für seinen Vierbeiner abzuschließen.
Speziell in NRW besteht eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen. Und zwar die sogenannten Listenhunde.
Darüber hinaus sind alle Hunde versicherungspflichtig, die eine Körpergröße von mehr als 40 cm oder ein Gewicht von mehr als 20 kg haben.
Die Hundeverordnung von NRW schreibt vor, dass Sach- und Vermögensschäden jeweils durch mindestens 250.000 € abgedeckt sein müssen. Bei Personenschäden muss die Versicherungssumme mindestens 500.000 € betragen.
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Nachfolgend siehst Du, in welchen Bundesländern überall eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist.
Ob Dein Hund mehr als 20 kg wiegt (oder im Falle eines Welpen wiegen wird) bzw. größer als 40 cm ist, kannst Du selbst überprüfen. Die komplette Übersicht aller Rassen, die zu den Listenhunden zählen, kannst Du dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen entnehmen.
Da nicht jeder Lust auf die ganzen Paragraphen hat, haben wir für Dich das Ganze recherchiert und hier zusammengefasst.
Laut der NRW-Verordnung gelten die folgenden Hunderassen als „potenziell gefährlich“ und müssen unbedingt versichert werden:
In Einzelfällen fallen Hunde außerdem in die Kategorie „potenziell gefährlich“, wenn sie
Hinweis: Die Entscheidung über die Einstufung eines Hundes als gefährlich wird von der örtlichen Behörde getroffen, nachdem eine Beurteilung durch den Amtstierarzt stattgefunden hat.
Wer dennoch einen laut NRW gefährlichen Hund halten möchte, bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
Dazu sind ein nachgewiesenes Interesse am Hund, die Volljährigkeit und ein polizeiliches Führungszeugnis, eine nachgewiesene Sachkunde, die körperliche Eignung und eine sichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip), notwendig.
Wenn ein als gefährlich klassifizierter Hund in der Öffentlichkeit geführt wird, muss der Halter oder die dafür verantwortliche Person eine gültige Halteerlaubnis mitführen. Es ist nicht gestattet, gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde auszuführen. Zusätzlich zur üblichen Leinenpflicht ist bei gefährlichen Hunden in öffentlichen Bereichen das Tragen eines Maulkorbs erforderlich.
Diese Hunderassen bedürfen in NRW in jedem Fall einer Sachkundeprüfung:
Unabhängig davon, ob sie als gefährlich eingestuft sind oder nicht, müssen große Hunde in NRW den Behörden gemeldet werden. Als große Hunde gelten in NRW alle ausgewachsenen Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm erreichen oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben.
Für die Haltung eines solchen Hundes ist es notwendig, eine Sachkundeprüfung erfolgreich zu bestehen und die persönliche Zuverlässigkeit durch ein polizeiliches Führungszeugnis zu belegen.
Weiterhin muss der Hund mittels eines Mikrochips eindeutig identifiziert werden können und über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
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Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung können variieren, je nachdem, um welche Art von Hund es sich handelt und wo Du lebst. Für kleinere Hunde oder solche, die nicht als gefährlich eingestuft sind, liegen die Preise bei etwa 50 Euro pro Jahr.
Neben der Hunderasse und Wohnort spielen aber auch noch weitere Faktoren mit rein. Allen voran: die Versicherungsgesellschaft, eine mögliche Vorgeschichte und die Deckungssumme.
Auch wenn Dein Hund nicht versicherungspflichtig ist, lohnt sich eine Haftpflicht in den meisten Fällen. Schließlich zahlst Du jährlich unter 100 Euro und bist auf alles vorbereitet.
Völlig egal, ob Dein Hund bei Dir oder bei Bekannten, auf der Hundewiese oder im Urlaub etwas kaputt macht – die Versicherung zahlt. Je nach Anbieter sind nämlich auch Auslandsaufenthalte sowie Hundebetreuung eingeschlossen.
Du siehst also, dass es kaum einen guten Grund gegen eine Hundehaftpflicht gibt. Klar kannst Du Dir die 50 bis 100 Euro im Jahr auch sparen und dafür mehr Coffe-to-gos kaufen.
Doch lohnt sich das im Nachhinein wirklich, wenn Dein Hund ein Designerstück zerrissen, ein Auto beschädigt oder, noch schlimmer, einen Menschen verletzt hat? Hunde sind immer noch Tiere – wir werden nie jede Situation voraussehen können.
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Solltest Du Dich weigern, eine der Haftpflicht-Vorschriften in Deinem Bundesland nachzukommen, wirst Du mit einem Bußgeld belegt. Dies kann je nach Einzelfall bis zu 10.000 Euro sein.
Die Sicherheit unserer Vierbeiner liegt bei uns immer an erster Stelle. Doch wir dürfen nicht vergessen, dass es auch unsere Pflicht ist, uns und andere zu schützen. Wenn unser Hund (gewollt oder ungewollt) einen Unfall verursacht hat, müssen wir dafür geradestehen.
Unfälle können schnell teuer werden. Damit wir jede Situation stemmen können, empfiehlt sich eine zuverlässige Versicherung für den Ernstfall. Eine Haftpflicht ist für einzelne Hunderassen in Nordrhein-Westfalen ohnehin Pflicht. Wir legen sie jedoch ausdrücklich allen Hundebesitzern ans Herz.