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Haftpflicht

Hundeverordnung & Hundehaftpflicht in Brandenburg 2024

Von
Christina Weidemann
|
Aktualisiert am
20
.
03
.
2024
|
Lesezeit:
3
Minuten

In Deutschland fällt die Regelung der Hundehaltung in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, weshalb nicht überall eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.

In diesem Artikel erhältst Du einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen in Brandenburg und erfährst, für welche Hunderassen eine Versicherung unbedingt notwendig ist.

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Inhaltsverzeichnis

Gilt in Brandenburg eine Versicherungspflicht für Hunde?

Die "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden" in Brandenburg fordert nur von bestimmten Hundehaltern, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Und zwar für die Haltung potenziell gefährlicher Hunder.

Generell wird empfohlen, unabhängig von der Einstufung des Hundes, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

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Was sind Listenhunde?

Listenhunde werde umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet. Es ist umstritten, inwiefern man vereinzelte Rassen als „potenziell gefährlich“ einstufen kann.

Die Debatte wird sowohl unter Hundebesitzern und nicht-Hundebesitzern gleichermaßen lautstark diskutiert. Auch auf politischer Ebene gibt es dazu keine Einigung. Aus diesem Grund existiert bis heute keine bundeseinheitliche Liste dazu.

Wie die Situationen in anderen Bundesländern aussieht, kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen.

Pflicht für alle Rassen Pflicht für einzelne Rassen Keine Versicherungspflicht
Berlin Baden-Württemberg Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg Bayern
Niedersachsen Brandenburg
Sachsen-Anhalt Bremen
Schleswig-Holstein Hessen
Thüringen Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen

Welche Hunderassen brauchen in Brandenburg eine Haftpflicht?

Die Hundehalterverordnung (HundehV) in Brandenburg definiert umfangreiche Vorgaben für das Halten und Führen von als gefährlich klassifizierten Hunden. Laut § 8 Absatz (1) werden Hunde als gefährlich eingestuft, wenn sie aufgrund ihrer Rasse, Ausbildung, Abrichtung oder Zucht eine über das übliche Maß hinausgehende Aggressivität, Bissigkeit oder Kampfbereitschaft zeigen oder wenn sie Menschen oder Tiere wiederholt gefährden oder gebissen haben.

Im Weiteren listet der zweite Absatz spezifische Hunderassen auf, die generell als gefährlich betrachtet werden, auch bei Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen:

In Brandenburg ist die Haltung dieser Rassen grundsätzlich untersagt, dies gilt auch für Besitzer, die nur zu Besuch sind.

Der dritte Absatz spezifiziert Rassen, die als gefährlich gelten, bis der Halter durch ein sogenanntes Negativzeugnis beweisen kann, dass der Hund keine erhöhte Aggressivität oder andere gefährliche Eigenschaften zeigt:

Wer einen solchen Hund halten möchte, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird:

Für detailliertere Bedingungen, Pflichten und Ausnahmen bezüglich des Führens und Haltens von Hunden, insbesondere der als gefährlich eingestuften, wird auf die Hundehalterverordnung Brandenburgs verwiesen.

Was Hundebesitzer zur Hundeverordnung in Brandenburg noch wissen sollten

Grundsätzlich müssen Hunde so gehalten werden, dass sie das gesicherte Grundstück oder die gesicherte Wohnung des Halters nicht ohne dessen Zustimmung verlassen können. Wenn der Halter seinen Hund außerhalb des Hauses ausführt, sollte dieser ein Halsband mit dem Namen und der Adresse des Halters tragen.

Des Weiteren ist es erforderlich, dass Hunde an bestimmten Orten, wie öffentlichen Veranstaltungen, Parkanlagen oder Grünflächen, an der Leine geführt werden.

Halter von Hunden, die eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweisen, müssen dies der zuständigen Ordnungsbehörde melden und den Hund mit einem speziellen Chip versehen lassen.

Zudem ist nachzuweisen, dass der Halter gemäß der Hundehalterverordnung als zuverlässig gilt.

Verstöße gegen die Hundehalterverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Strafen belegt werden. In einigen Fällen kann es auch zur Beschlagnahme des Hundes durch die Behörden kommen oder zu einer Kürzung der Leistungen durch den Versicherer, insbesondere wenn ein Mitverschulden des Halters bei einem Unfall nachgewiesen wird.

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Das sind die Vor- und Nachteile einer Haftpflichtversicherung für Hunde

Auch wenn in Brandenburg eine Versicherung für Deinen Hund vielleicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, legen wir Dir dennoch nahe, diesen Schritt in Betracht zu ziehen. In den meisten Fällen belaufen sich die Kosten auf weniger als 100 Euro im Jahr.

Das entspricht dem Preis von zwei Coffe-to-go-Bechern pro Monat. Dafür bist Du gegen sämtliche Unfälle abgesichert – ganz gleich, ob das Missgeschick bei Dir zu Hause, bei Freunden oder auf der Hundewiese geschieht.

Vorteile Nachteile
Extrem gutes Preis-Leistungs-Verhältnis Keine Abdeckung von Verletzungen des eigenen Hundes (Krankenversicherung!)
Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versicherungsumfang ist Anbieter abhängig
Oft inkl. Auslandsschutz
Übernimmt meistens auch Schadenersatz und Schmerzensgeld
Sicherheit und Schutz bei Unfällen
Gilt in der Regel auch für Hundebetreuung

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Hundepfoten hinterlassen eine Spur

Fazit

Wir empfehlen allen Hundebesitzern in Brandenburg, sich eingehend mit den Pflichten für Hundehalter vertraut zu machen. Die Missachtung dieser Regelungen kann zu Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall sogar den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

Darüber hinaus ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung auch für als ungefährlich eingestufte Hunderassen sinnvoll. Denn entsteht erstmal ein Schaden, egal ob bewusst oder unbewusst, können die Kosten schnell in die Höhe schießen.

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