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Haftpflicht

Hundeverordnung & Hundehaftpflicht in Berlin 2024

Von
Christina Weidemann
|
Aktualisiert am
20
.
03
.
2024
|
Lesezeit:
3
Minuten

In Deutschland existiert keine flächendeckende Regelung zur Versicherungspflicht für Hundehalter. Daher ist es umso wichtiger, dass Du Dich diesbezüglich rechtzeitig informierst, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

In diesem Artikel findest Du heraus, ob in Berlin eine Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem zeigen wir Dir was hinsichtlich der Hundeverordnung noch zu beachten ist.

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Inhaltsverzeichnis

Gilt in Berlin eine Versicherungspflicht für Hunde?

Laut dem „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin“ ist es erforderlich, dass jeder Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Hund abschließt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Hunderasse im Gesetzestext genannt wird oder ob der Hund aufgrund gesetzlicher Vorgaben als gefährlich eingestuft wird.

Was sind Listenhunde?

Listenhunde werden umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet. Es ist umstritten, inwiefern man vereinzelte Rassen als „potenziell gefährlich“ einstufen kann.

Die Debatte wird sowohl unter Hundebesitzern und nicht-Hundebesitzern gleichermaßen lautstark diskutiert. Auch auf politischer Ebene gibt es dazu keine Einigung. Aus diesem Grund existiert bis heute keine bundeseinheitliche Liste dazu.

Der Gesetzgeber hat spezifische Anforderungen für den Abschluss einer solchen Versicherung festgelegt.

Nach Abschnitt I § 1 Absatz (6) des Berliner Hundegesetzes muss die Versicherung sowohl Personen- als auch Sachschäden abdecken. Die Mindestversicherungssumme muss eine Million Euro betragen, während die Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall nicht mehr als 500 Euro ausmachen darf.

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Nachfolgend siehst Du, in welchen Bundesländern überall eine Hundehaftpflichtversicherung ein Muss ist.

Pflicht für alle Rassen Pflicht für einzelne Rassen Keine Versicherungspflicht
Berlin Baden-Württemberg Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg Bayern
Niedersachsen Brandenburg
Sachsen-Anhalt Bremen
Schleswig-Holstein Hessen
Thüringen Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen

Welche Hunderassen gelten in Berlin als Listenhunde?

In Abschnitt II § 4 Absatz (1) des Berliner Hundegesetzes wird festgelegt, wann Hunde als gefährlich einzustufen sind. Ein Hund wird als gefährlich betrachtet, wenn er

Im folgenden Absatz sind die Rassen und Gruppen von Hunden aufgezählt, die grundsätzlich als gefährlich angesehen werden. Dazu gehören zurzeit:

Hinweis: Kreuzungen dieser Rassen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Rassen werden ebenfalls als ein Risiko für die öffentliche Sicherheit betrachtet.

Für diese Hunde bestehen gemäß § 5 besondere Melde- und Kennzeichnungspflichten sowie laut § 6 spezielle Pflichten für die Führer und Halter. Laut § 5 ist vom Halter ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und mittels eines Hundeführerscheins die notwendige Sachkunde nachzuweisen.

Ferner ist zu belegen, dass der Hund keine übermäßige Kampfbereitschaft oder Aggressivität gegenüber Menschen oder Tieren zeigt.

Eine Gesetzesänderung im Jahr 2016 führte dazu, dass von ursprünglich zehn Rassen nunmehr drei Rassen prinzipiell als gefährlich klassifiziert werden. Das Gesetz erlaubt mittlerweile sinnvolle Änderungen. Beispielsweise können gefährliche Hunde über einen Wesenstest von der Einschränkung befreit werden.

§ 6 enthält allgemeine Regelungen für das Halten und Führen von als gefährlich eingestuften Hunden. Unter anderem müssen solche Hunde von Personen geführt oder gehalten werden, die über 18 Jahre alt sind und die notwendige gesetzliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen.

Ab dem siebten Lebensmonat ist für die gefährlich eingestuften Hunde das Tragen eines Maulkorbs vorgeschrieben. Weitere Details zu den Rechten und Pflichten von Hundehaltern in Berlin sowie zu den Definitionen von Zuverlässigkeit und Sachkunde können der geltenden Berliner Hundeverordnung entnommen werden.

Was Hundebesitzer zur Hundeverordnung in Berlin noch wissen sollten

Seit einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat, besteht in Berlin eine allgemeine Leinenpflicht. Ausnahmen von dieser Regel gelten in folgenden Fällen:

Weitere wesentliche Bestimmungen des Berliner Hundegesetzes: Hunde, die in Berlin registriert sind, müssen durch einen Chip gemäß der ISO-Norm gekennzeichnet sein. Außerdem müssen sie außerhalb des gesicherten Grundstücks des Halters ein Halsband tragen, auf dem Name und Adresse des Halters vermerkt sind.

Achtung: Diese Vorschriften sind besonders in Bezug auf den Versicherungsschutz wichtig. Obwohl viele Hundehaftpflichtversicherungen keine generelle Leinenpflicht vorschreiben, kann der Halter bei einem Schaden, der unter Missachtung der gesetzlichen Regelungen entsteht, mitverantwortlich gemacht werden – insbesondere, wenn für den betreffenden Ort eine Leinenpflicht besteht.

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Das sind die Vor- und Nachteile einer Haftpflichtversicherung für Hunde

Selbst wenn Dein Hund nicht der Versicherungspflicht unterliegt, ist es dennoch ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Immerhin kostet sie jährlich weniger als 100 Euro.

Es spielt keine Rolle, ob Dein Hund bei Dir zuhause, bei Freunden oder auf der Hundewiese Schäden verursacht – die Versicherung übernimmt die Kosten. Abhängig vom Versicherer sind sogar Schäden während Auslandsaufenthalten sowie die Hundebetreuung durch Dritte abgedeckt.

Vorteile Nachteile
Extrem gutes Preis-Leistungs-Verhältnis Keine Abdeckung von Verletzungen des eigenen Hundes (Krankenversicherung!)
Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versicherungsumfang ist Anbieter abhängig
Oft inkl. Auslandsschutz
Übernimmt meistens auch Schadenersatz und Schmerzensgeld
Sicherheit und Schutz bei Unfällen
Gilt in der Regel auch für Hundebetreuung

Es gibt also kaum stichhaltige Gründe gegen eine Hundehaftpflichtversicherung. Wenn Du also mal in einer Diskussion stecken solltest, hast Du hier ein paar gute Argumente. Berliner haben ohnehin keine Wahl.

Hundepfoten hinterlassen eine Spur

Fazit

Wir empfehlen jedem Hundebesitzer in Hamburg dringend, sich gründlich über die Pflichten für Hundehalter in der Hauptstadt zu informieren. Wer diese Vorschriften nicht befolgt, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes.

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